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Die wichtigsten Steueränderungen 2026 für Freelancer:innen

am 13.01.26

Unser Partner Lexware hat kürzlich allgemeine Steueränderungen für Selbstständige und Unternehmen veröffentlicht. Eine Zusammenfassung und Einordnung der wichtigsten Änderungen für Freelancer:innen erhaltet ihr von uns.

UPYU Whitepaper Freelancing 2026

* Die Inhalte dieses Blogbeitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir haben die Steueränderungen nach bestem Wissen sowie auf Basis sorgfältiger Recherche und öffentlich zugänglicher Informationen und Partnerinhalte zusammengestellt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Da steuerliche Regelungen individuell wirken und sich ändern können, empfehlen wir dir, bei konkreten Fragen eine Steuerberatung hinzuzuziehen.

 

Zum Jahreswechsel 2026 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die insbesondere Freelancer:innen und Selbstständige betreffen. Viele Änderungen wirken auf den ersten Blick technisch – haben aber ganz konkrete Auswirkungen auf Netto-Einkommen, Investitionen und Planungssicherheit.

→ Den vollständigen Originalartikel von Lexware mit allen Details findet ihr hier.

Anhebung der Pendlerpauschale

„Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt) ist ein steuerlicher Pauschbetrag, den Berufstätige in Deutschland für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (bzw. erste Betriebsstätte bei Selbstständigen) geltend machen können.

Bislang ist die Pendlerpauschale gestaffelt: Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs können 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro pro Kilometer.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale vereinheitlicht und erhöht. Es gilt künftig einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer des Arbeitswegs. Das heißt, für alle Pendlerinnen und Pendler – egal wie weit sie zur Arbeit fahren – wird der höhere Satz von 0,38 Euro bereits ab dem ersten Kilometer angesetzt, was insbesondere bei kürzeren Arbeitswegen zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führt.“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Die Pendlerpauschale ist für Freelancer:innen relevant, die regelmäßig zu einem festen Arbeitsort fahren, z. B. ins eigene Büro oder in einen als Arbeitsort eingetragenen Coworking-Space – dieser gilt dann als erste Betriebsstätte. Ab 2026 können 0,38 € pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer angesetzt werden, was vor allem bei kurzen Wegen zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führt. Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Die Fahrten zur Betriebsstätte sind Betriebsausgaben und jede Änderung hat einen direkten Effekt. Fahrten zu wechselnden Kund:innen oder Projekten zählen nicht dazu und werden weiterhin als Geschäftsreisen abgerechnet.

Kleinunternehmerregelung: Wechsel zur Regelbesteuerung 2026

„Muss ein Kleinunternehmer wegen Überschreitung der 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr oder wegen Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung wechseln, dann gelten spezielle Steuerspielregeln.

Beispiel: Ein Kleinunternehmer kaufte 2025 Waren für 11.900 Euro. Einen Vorsteuerabzug hatte er nicht. Zum 1. Januar 2026 muss er wegen Überschreitung der 25.000-Euro-Grenze im Jahr 2025 zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung wechseln. Erst 2026 wird diese Ware verkauft. Frage: Darf der Vorsteuerabzug für den Kauf der Ware in 2026nachgeholt werden? Antwort im BMF-Schreiben: Leider nein.“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Diese Regelung ist für Freelancer:innen besonders relevant, weil der Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung oft unerwartet kommt, z. B. nach einem umsatzstarken Projektjahr. Wer die Umsatzgrenzen überschreitet, muss ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen und abführen – ohne Vorsteuer aus früheren Investitionen nachträglich geltend machen zu können. Gerade für wachsende Freelancer:innen ist diese Änderung ein klares Signal, Buchhaltung und Steuerstrategie rechtzeitig professionell aufzusetzen.

Höheres Kindergeld & höhere Kinderfreibeträge

 „Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 € pro Monat und Kind – also 4 € mehr als 2025. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 € pro Kind und Jahr erhöht – also 156 € mehr als 2025.“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Für Freelancer:innen mit Kindern kann der Kinderfreibetrag eine spürbare steuerliche Entlastung sein – vor allem bei mittleren bis höheren Jahreseinkommen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für euch günstiger ist, ihr müsst also keine Entscheidung treffen, solltet aber unbedingt die Anlage Kind ausfüllen. Für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen schafft das mehr Fairness, weil gute Jahre steuerlich entlastet werden, ohne dass ihr auf laufende Unterstützung verzichten müsst. Gerade für selbstständige Eltern ist der Kinderfreibetrag damit ein wichtiger Baustein zwischen Wachstum, Care-Arbeit und finanzieller Stabilität.

Neue Höchstgrenze für Beiträge zur Rentenversicherung

„Als Selbständiger können Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Rürup-Rentenvertrag (Basisversicherung) vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Auch Beiträge Ihres Ehepartners sind absetzbar.

Ledige: 30.826 Euro
Verheiratete (bei Zusammenveranlagung): 61.652 Euro“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Das ist besonders relevant für alle, die mehr Flexibilität und steuerliche Gestaltungsspielräume bei der Altersvorsorge benötigen.

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Rürup-Rente können in erheblichem Umfang steuerlich geltend gemacht werden und senken so das zu versteuernde Einkommen – besonders hilfreich in einkommensstarken Jahren.
  • Auch unregelmäßige Einzahlungen (z. B. nach guten Projektmonaten) sind möglich. Gerade wenn ihr wegen Care-Arbeit zeitweise weniger arbeitet, kann es sinnvoll sein, in stärkeren Monaten gezielt vorzusorgen – steuerlich gefördert und planbar.

Gerade weil eine allgemeine Rentenversicherungspflicht politisch diskutiert, aber noch nicht beschlossen ist, bleibt es wichtig, frühzeitig selbstbestimmt vorzusorgen.

Höhere Steuerfreistellung für Einnahmen aus Ehrenamt

„Ab 2026 profitieren ehrenamtlich Tätige von höheren steuerlichen Vergünstigungen. Die Erhöhung betrifft zwei verschiedene Bereiche:

Für pädagogische, pflegerische und künstlerische Tätigkeiten steigt der jährliche Steuerfreibetrag auf 3.300 Euro – das sind 300 Euro mehr als bisher.

Für alle anderen ehrenamtlichen Aktivitäten erhöht sich die steuerfreie Aufwandsentschädigung auf 960 Euro pro Jahr – ein Plus von 120 Euro gegenüber der bisherigen Regelung.“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Wenn Freelancer:innen ehrenamtlich tätig sind oder ihr Fachwissen freiwillig einbringen – etwa in Vereinen, Bildungs- oder Kulturprojekten. Ab 2026 können höhereAufwandsentschädigungen steuerfrei bezogen werden, ohne dass sie das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das schafft mehr finanziellen Spielraum, gerade für Selbstständige, die Engagement und Erwerbsarbeit miteinander verbinden.

Höherer Grundfreibetrag 2026

„2026 wird der Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Erst wenn Einkünfte diesen Betrag übersteigen, müssen sie versteuert werden.

Für zusammenveranlagte Eheleute greift der doppelte Betrag (24.696 Euro). Bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe des Grundfreibetrags muss keine Steuer bezahlt werden.“

Was das für Freelancer:innen bedeutet:
Ein kleiner Betrag, aber ein wichtiges Signal auch für Freelancer:innen. Ein größerer Teil der Einnahmen bleibt steuerfrei, was besonders relevant bei schwankenden oder niedrigeren Jahreseinkünften. Gerade in Aufbauphasen, bei Teilzeit-Selbstständigkeit oder mit Care-Verantwortung sorgt das für etwas mehr finanziellen Spielraum, ohne dass ihr aktiv etwas tun.


Und das Beste für dich als UPYU-Talent?

Damit du dich nicht nur durch Steueränderungen kämpfst, sondern deine Buchhaltung auch einfach, sicher und alltagstauglich umsetzen kannst, haben wir für unsere UPYU Community ein exklusives Partnerangebot mit Lexware Office:

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Was sonst noch interessant sein könnte:
  1. Die wichtigsten Steueränderungen 2026 für Freelancer:innen
  2. Steuern als Freelancer:in - Die Kleinunternehmerregelung einfach erklärt

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