Häufige Fragen

Hier haben wir die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerregelung für Freelancer:innen gesammelt.

Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung ab 2025 – und was passiert beim Überschreiten?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten:

  • Vorjahr: maximal 25.000 € Umsatz

  • Laufendes Jahr: voraussichtlich maximal 100.000 €

Wird die 100.000€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, bist du ab diesem Zeitpunkt für alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.
Die Umsätze bis zur Grenze bleiben begünstigt.

 

Kann ich die Kleinunternehmerregelung rückwirkend anwenden?

Ja das ist möglich – allerdings nur unter klar definierten Bedingungen:

  1. Du hast keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

  2. Du hast keine Vorsteuer abgezogen.

  3. Du hast die Umsatzgrenzen eingehalten.

Dann kann das Finanzamt die Einstufung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung rückwirkend berücksichtigen

Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung?

Du wählst sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus.
Dort gibt es eine eigene Frage zur Anwendung von §19 UStG.

Das Finanzamt prüft deine Angaben und bestätigt dir den Status mit der Steuernummer.

 

Muss ich trotz Kleinunternehmerregelung Belege sammeln?

Ja. Auch als Kleinunternehmer:in bist du laut Bundesministerium der Finanzen verpflichtet:

  • alle Einnahmen & Ausgaben nachzuweisen,

  • sämtliche Belege 10 Jahre aufzubewahren,

  • eine ordnungsgemäße EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abzugeben.

Diese Pflichten ergeben sich aus den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) 

 

Kann ich trotz Kleinunternehmerregelung Leistungen ins Ausland verkaufen?

Ja. Die KUR betrifft nur die deutsche Umsatzsteuer.
Für Auslandsgeschäfte gelten besondere Regelungen:

  • B2B EU (Reverse Charge): Steuer schuldet der Leistungsempfänger.

  • B2C digitale Leistungen EU: Umsatzsteuer des Kundenlandes (OSS).

  • Drittländer: häufig nicht in Deutschland steuerbar.

Diese Regeln gelten unabhängig von deinem Kleinunternehmerstatus.

 

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei hohen Investitionen?

Wenn du größere Anschaffungen planst (Laptop, Kamera, Studioequipment, Software), lohnt sich die Regelbesteuerungoft mehr, weil du die Vorsteuer zurückbekommst.

Die Kleinunternehmerregelung ist vorteilhaft, wenn:

  • du niedrige Investitionen hast,

  • du überwiegend Privatkund:innen hast,

  • du deinen Verwaltungsaufwand gering halten möchtest.